Sachverständiger Elsterheide

Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Heike Köllner

Sachverständiger Elsterheide
Fragen Sie uns - wir beraten Sie gerne.

Adresse
Elstergrund 48
Ort
02979  Elsterheide
Telefonnummer
03571 416563
Mobil
0172 3501562
E-Mail
h.koellner@buero-koellner.de
Website
sachverstaendige-koellner.de

Informationen

Unser zertifiziertes Sachverständigenbüro bietet Ihnen ein umfassendes Angebot an Leistungen auf dem Gebiet der Immobilienbewertung an. Sie benötigen eine Gebäudewertermittlung eines Wohnhauses, einer gewerblichen Immobilie oder möchten den Wert eines Grundstücks ermitteln lassen? Sie möchten ein Grundstück kaufen oder verkaufen, befinden sich in Ehescheidung, haben Probleme mit der Erbschafts- oder Schenkungssteuer oder möchten einen Wirtschaftlichkeitsnachweis für ein denkmalgeschütztes Gebäude? Dann sind Sie bei uns richtig. Leistungsumfang: Grundstücks- und Gebäudewertermittlung, Wirtschaftlichkeitsnachweis denkmalgeschützter Häuser, Beweissicherung, Baumängel - Bauschäden Termine erhalten Sie nach telefonischer Vereinbarung.

Keywords Baumängel, Bauschäden, Bewertung von Immobilien, Denkmalschutz, Elsterheide, Gebäudewertermittlung, Sachverständigenbüro, Wirtschaftlichkeitsnachweis.

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Öffnungszeiten

und nach Vereinbarung

Meine Leistungen

  • Grundstück- und Gebäudewerteermittlung

    Kauf u. Verkauf v. bebauten u. unbebauten Grundstücken od. Wohn- u. Teileigentum, Ermittlung v. Belastungen, Ermitteln des Werts v. Rechten – Einflüsse auf den Wert v. Immobilien, Bewertung grundstücksgleicher Rechte (z.B. Erbbaurecht), Vermögensauseinandersetzungen (Ehescheidungen, Nachlass, Betreuungen), Wertermittlung nach besonderen Regeln, Vermögensaufstellung, Gütertrennungen, Kreditvergaben (Beleihungswertermittlung), Betriebsauflösung, Versicherungswertermittlungen, Anlageentscheidungen

  • Wirtschaftlichkeitsnachweis denkmalgeschützter Häuser

    Übersteigen die Erhaltungsaufwendungen denkmalgeschützter Immobilien die Erträge, wird das Denkmal für den Privateigentümer unzumutbar. Kann der Staat weder fördern noch kaufen, darf umgebaut oder auch abgerissen werden. Allerdings muss der Eigentümer mit einer gerichtsfesten Wirtschaftlichkeitsberechnung diese Unzumutbarkeit nachweisen. Diese Wirtschaftlichkeitsberechnung denkmalgeschützter Immobilien sind Gegenstand der Betrachtungen, die wir für Sie erheben.

  • Beweissicherung

    Bestandsaufnahmen von Gebäuden und Anwesen, Beweissicherungs- und Schadensgutachten

  • Baumängel / Bauschäden

    Nachweis von Baumängeln, Beurteilung von Bauschäden im Hochbau: z. B. Rissschäden, Material- oder Verarbeitungsfehler, Schimmelschäden, Durchfeuchtungen, Verstöße gegen die Regeln der Technik, Ursachenanalysen, Sanierungsvorschläge und Kostenschätzungen

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